Behördenfahrschule

Hintergrund

Für die Feuerwehr ist es wichtig, dass die Feuerwehrleute die großen Feuerwehrfahrzeuge fahren dürfen. Wie sollen diese sonst an die Einsatzstelle gelangen? Die Fahrzeuge sind heutzutage zwölf oder noch mehr Tonnen schwer. Gefahren werden können sie daher nur mit der Führerscheinklasse C. Da mit der kleineren Klasse C1 (ehemals Klasse 3) nur Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,49 Tonnen und mit dem normalen PKW-Führerschein Klasse B (auch ehemals Klasse 3) ohnehin nur das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen möglich ist, musste also eine Möglichkeit geschaffen werden, für Feuerwehrleute den großen "LKW-Führerschein" erwerbbar zu machen.

Zu Beginn gab es vom Land Niedersachsen noch eine Verordnung, dass u.a. Feuerwehrangehörige auch mit der Klasse B ein Fahrzeug bis zu 4,75 Tonnen führen dürfen, um beispielsweise die weit verbreiteten Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) und Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (TSF-W) fahren zu dürfen. Da aber auch bei diesen Fahrzeugen das Gewicht irgendwann die Grenze von 4,75 Tonnen überstieg, wurde ein "Feuerwehrführerschein" eingeführt. Dieser berechtigte, nach einer erfolgten, verkürzten Theorie- und Praxisausbildung, auch Fahrzeuge der Größenordnung von bis einschließlich 7,49 Tonnen zu führen. Dieser Führerschein entsprach der Klasse C1, durfte aber lediglich für feuerwehrdienliche Zwecke genutzt werden. Aber auch dieser Führerschein reichte irgendwann nicht mehr für die immer schwerer werdenden Fahrzeuge, nicht zuletzt auch durch Sicherheitsaspekte bedingt, aus.


Behördenfahrschule Wolfenbüttel

So wurde 2009 die Behördenfahrschule Wolfenbüttel von Behördenfahrschulleiter Uwe Frobart ins Leben gerufen. Jedes Jahr werden in meist zwei Fahrschulkursen von aktuell drei Fahrlehrern insgesamt rund 40 Feuerwehrleute in Theorie und Praxis ausgebildet.

Durch die eigene Behördenfahrschule ist es möglich, viele Kameraden individuell auszubilden und dabei auf die besonderen Herausforderungen im Feuerwehr-Einsatzdienst einzugehen. Wie bei der normalen Fahrschule auch, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden in der Theorie und der Praxis geleistet werden. Da sich ein LKW stark von einem normalen PKW unterscheidet, gibt es außerdem eine Unterweisung am Fahrzeug, bei der sich Motor, Fahrgestell und insbesondere die Bremsanlage angeschaut werden.

Anfänglich noch genutzt von den Feuerwehren der Stadt Wolfenbüttel werden inzwischen Feuerwehrleute des gesamten Landkreises ausgebildet. Die gesamten Kosten für die Fahrschulausbildung tragen die jeweiligen Gemeinden. Einige der Teilnehmer werden darüber hinaus auch für die Klasse CE ausgebildet. Sie machen also den LKW-Führerschein mit großen Anhängern, die ein Gewicht von 750 Kilogramm übersteigen.

Für die Ausbildung steht der Fahrschule ein dafür ausgestattetes Feuerwehrfahrzeug, der Gerätewagen-Logistik der Ortsfeuerwehr Wolfenbüttel, zu Verfügung. Neben dem Einsatzdienst verrichtet dieses Fahrzeug also zusätzlich viele Kilometer durch die Fahrschule.